Zu den bestehenden eidgenössischen und kantonalen Vorschriften werden zu deren Ergänzung für die Fischerei im Eisee die nachfolgenden Bestimmungen erlassen:
- Die Ausübung der Fischerei ist an ein besonderes Patent gebunden.
- Das Patent berechtigt zum Fischen mit einer Rute.
- Der Patentinhaber darf mit der Tageskarte höchstens 6 Fische fangen.
- Das Tagespatent kann nach Fang von 6 Fischen wieder neu gelöst werden.
- Es dürfen keine lebende Fische als Köder verwendet werden.
- Gefangene Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden.
- Zuwiderhandlungen werden mit sofortigem Patententzug geahndet und mit einer Busse belegt.
- Die gefangenen Fische dürfen nicht am See ausgenommen werden. Für diese Arbeit steht im Untergeschoss des Restaurants Eisee extra ein Raum zur Verfügung.