Vorschriften

Vorschriften

Zu den bestehenden eidgenössischen und kantonalen Vorschriften werden zu deren Ergänzung für die Fischerei im Eisee die nachfolgenden Bestimmungen erlassen:

  • Die Ausübung der Fischerei ist an ein besonderes Patent gebunden.
  • Das Patent berechtigt zum Fischen mit einer Rute.
  • Der Patentinhaber darf mit der Tageskarte höchstens 6 Fische fangen.
  • Das Tagespatent kann nach Fang von 6 Fischen wieder neu gelöst werden.
  • Es dürfen keine lebende Fische als Köder verwendet werden.
  • Gefangene Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden.
  • Zuwiderhandlungen werden mit sofortigem Patententzug geahndet und mit einer Busse belegt.
  • Die gefangenen Fische dürfen nicht am See ausgenommen werden. Für diese Arbeit steht im Untergeschoss des Restaurants Eisee extra ein Raum zur Verfügung.